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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Grundlage des Auftrages bzw. unser Tätigkeit sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Bestimmungen eines Angebotes gehen diesen AGB in der Rangfolge vor, sofern etwas schriftliches darüber ausdrücklich vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit für den erteilten Auftrag, es sei denn, es erfolgte vorher unsere schriftliche Zustimmung.

2. Ausführungstermine und- fristen / Stillstandzeiten
Vereinbarte Ausführungstermine und -fristen (vereinbart mit Monteur, Außendienst oder Einsatzzentrale) sind unverbindlich. Durch Stillstandzeiten verursachte Kosten, die der Auftragnehmer (AN) nicht zu vertreten hat, werden dem Auftragsgeber (AG) in Rechnung gestellt. Entsprechend der Auftragslage ist die Firma BAMZ GmbH berechtigt, Nachunternehmer, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des AG, einzusetzen.

3. Leistungshindernisse
Ist der AN aufgrund von nicht erkennbaren und von dem AN nicht zu vertretenden baulichen Gegebenheiten (z.B. nicht einsehbares, nicht intaktes oder falsch verlegtes Rohr- und Kanalsystem) an der Ausführung der beauftragten Leistungen gehindert oder liegt die Schadstelle in einem Bereich, an dem die Firma BAMZ GmbH aufgrund von behördlichen Vorschriften nicht arbeiten darf oder verletzt der AG seine Mitwirkungspflicht, so ist der AG zum Ersatz der bis zur Feststellung des Leistungshindernisses entstandenen Kosten bzw. zum Schadensersatz gemäß der gültigen Preisliste verpflichtet.

4. Mitwirkungspflicht des AG
(a) Der AG hat dem AN die zur Ausführung der beauftragten Arbeiten notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne und Zeichnungen sowie ähnliche relevante Medien (z.B. Videos o.ä.), unentgeltlich und rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
(b) Der AG verpflichtet sich, den AN in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und schnelle Abwicklung der Aufträge von Belang sind, insbesondere durch Informationen über technische Besonderheiten und die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Objekts.
(c) Der AG stellt sicher, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist und Montagefreiheit vorhanden ist. Beräumungen zur Schaffung von Bau- und Montagefreiheit sowie Schachtberäumung zum Herankommen an Reinigungs- und Revisionsöffnungen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Auftragsgeberseitig sind Strom und Wasser für den AN unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(d) Terminierte und disponierte Aufträge, bei denen Erfüllungsgehilfen des AN vor Ort den AG bzw. dessen Ansprechpartner nicht antreffen, werden im Stundennachweis des eingesetzten Fahrzeuges berechnet, wenn dadurch die Ausführung der Leistung nicht möglich ist (vergebliche Anfahrt). Eine Verrechnung mit evtl. bestehenden Auftrags- und Angebotssummen ist dabei ausgeschlossen.

5. Abnahme
(a) Die Arbeiten der Firma BAMZ GmbH sind unmittelbar nach der Ausführung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme ist dem Monteur schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel sind der Firma BAMZ GmbH unverzüglich, versteckte Mängel nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
(b) Bei telefonischer Beauftragung durch den AG ist von diesem eine bevollmächtigte Person vor Ort (Ausführungs- bzw. Auftragsort) zu benennen, die berechtigt ist, Arbeitsberichte, Aufmaße usw. zu unterzeichnen. Bei schriftlich erteilten Aufträgen ist dies in der Auftragserteilung zu vermerken. Die benannte bevollmächtigte Person stellt dem ausführenden Personal insbesondere die in Nr. 4b dieser AGB genannten Informationen zur Verfügung.
(c) Die Leistung gilt, insbesondere wenn keine bevollmächtigte Person vor Ort ist, als abgenommen, wenn der AG oder dessen bevollmächtigte Personen nach Ausführung der Arbeiten das Leistungsobjekt in Betrieb oder sonst in Benutzung nehmen.

6. Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss
(a) Ist der AN aufgrund eines angezeigten Mangels zur Gewährleistung verpflichtet, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche zunächst auf eine kostenlose Nachbesserung. Die Nachbesserung kann der AN verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erforderlich macht.
(b) Schlägt die Nachbesserung fehl, oder ist die Beseitigung eines Mangels unmöglich und wird somit vom AN verweigert, so hat der AG wahlweise Anspruch auf Herabsetzung des Werklohns (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt).
(c) Die Verschuldhaftung der Firma BAMZ GmbH ist für Schäden, die bei Ausführung der beauftragten Leistungen verursacht wurden, auf den Bruttowert der vertraglich vereinbarten Vergütung beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(d) Eine Gewährleistung oder Haftung ist dann ausgeschlossen, wenn die Firma BAMZ GmbH für die Ausfürung der Leistungen ein ausdrücklich vom AG angewiesenes Material/Werkzeug oder ein vom AG gewünschtes Verfahren anwendet und hierdurch der Erfolg der Leistungen ganz oder teilweise beeinträchtigt wird. Tritt ein Schaden oder Folgeschaden an Rohrleitungssystemen auf, dessen Ursache im schadhaften System liegt, z.B. durch altersbedingte Abnutzung, Rissbildung, Vorschäden usw., ist eine Haftung ausgeschlossen. Das gilt gleichermaßen für Anlagen und Teile von Anlagen, die entgegen gängiger DIN-Normen und entgegen den anerkannten Regeln der Technik erstellt bzw. verlegt wurden.
(e) Der AN übernimmt, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, keine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, u.a. entstanden durch:
aa) Arbeiten an verrotteten oder defekten, z.B. rissigen, brüchigen oder unvorschriftsmäßig installierten Anlagen,
bb) Austretende Medien aus Anlagen, oder
cc) Spiralen, Schläuche, Packer oder sonstige Werkzeuge bzw. Materialien, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage stecken bleiben bzw. verloren gehen, den der AN nicht zu vertreten hat (z.B. vorhandener Muffenversatz, Rohrschäden, Rohrbrüche, nicht fachgerecht verlegte Leitungen usw.).
(f) Der AN haftet nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden bei der Sanierung mit Kurzlinern, wenn diese Schäden entstanden sind aufgrund eines Umstandes, den der AN nicht zu vertreten hat bzw. trotz größter Sorgfalt nicht vorhersehbar war. Dasselbe gilt, wenn der Schaden aufgrund eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht (vergl. Nr. 4a) und Nr. 4b) dieser AGB) entstanden ist. Folgekosten zur Bergung eines stecken gebliebenen Packers müssen vom AG übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz ursächlich war.

7. Leistungsänderungen / Zahlungsbedingungen / Nebenabreden
(a) Leistungsänderungen, insbesondere auf Anordnung des AG, müssen einschl. Vergütung gesondert schriftlich vereinbart werden. Wird zur Leistungserfüllung Mehrarbeit erforderlich, z.B. durch eine vom AG nicht mitgeteilte bzw. nicht vorhersehbare Härte und Konsistenz der Verschmutzung bzw. Ablagerung im Rohr- oder Kanalsystem, ist der AN zur Durchführung der Mehrarbeit berechtigt, auch ohne vorherige Rücksprache mit dem AG, wenn die Mehrkosten 15% des Nettoauftragswertes nicht übersteigen.
(b) Alle fakturierten Rechnungsbeträge, aber auch Angebotsbeträge, verstehen sich immer zzgl. der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer, auch wenn dies nicht ausdrücklich ausgewiesen ist.
(c) Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzüge zu erfolgen. Zahlungen aus Aktionen haben nach Ausführung der Arbeiten direkt und in bar an den Monteur zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Einwendungen gegen Rechnungen muss der AG unverzüglich und schriftlich erheben.
(d) Ratenzahlungen und Terminvereinbarungen bei Zahlungszielen müssen in jedem Fall schriftlich und vor Arbeitsbeginn festgehalten werden. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen gilt folgende Regelung: Kommt der Zahlungspflichtige mit einer Rate mehr als 10 Tage in Verzug, so wird der Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält die Firma BAMZ GmbH sich vor, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
(e) Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und Verbindlichkeit grundsätzlich der Schriftform.

8. Sonderfall: Auftragserteilungen mit Widerrufsrecht
Im Anwendungsbereich des § 312 BGB (Widerrufsrecht des AG im Zusammenhang mit Haustürgeschäften, z.B. wenn ein Verbraucher durch mündliche Verhandlungen mit der Firma BAMZ GmbH im Bereich seiner Privatwohnung zum Abschluss eines Vertrages betreffend Durchführung einer TV-Untersuchung des Rohrsystems seines Hauses veranlasst wurde gilt folgende Regelung: Sie können den erteilten Auftrag innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerrufen und zwar:
per Fax an 0700 - 33 33 26 26 oder 030 - 40 99 87 43
per Mail an info@bamz.de oder
per Post an Firma BAMZ GmbH - Innungsstraße 56, 13509 Berlin.

Dazu ist es erforderlich, die Angebots- bzw. Auftragsnummer anzugeben. Ein telefonischer Widerruf kann nicht bearbeitet werden und ist daher unwirksam.

9. Schlussbestimmungen
(a) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In diesem Fall wird vom AG und vom AN anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine rechtliche zulässige Regelung getroffen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung gleichkommt.
(b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(c) Die Firma BAMZ GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand: 01.10.2020


Kontakt

BAMZ Berlin Abwassermanagement Zentrale GmbH
Innungsstraße 56
13509 Berlin
Tel.: 030 - 40 99 87 41
Tel.: 0700 - 33 33 10 10 (bundesweit zum Ortstarif)
Fax: 030 - 40 99 87 43
Fax: 0700 - 33 33 26 26 (bundesweit zum Ortstarif)

E-Mail: info@bamz.de



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