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Dichtheitsprüfungen nach DIN 1986-30

Jeder Betreiber einer Abwasseranlage, also alle Hausbesitzer, hat seine Abwasseranlage gemäß §18a und b Wasserhaushaltsgesetz nach den “Anerkannten Regeln der Technik” zu betreiben. Diese Regeln sin in der DIN 1986 Teil 30 definiert.

Demnach sind lt. DIN 1986-30 und den kommunalen Abwassersatzungen alle Schmutz- und Mischwasserleitungen erstmals bis spätestens 31.12.2015 auf Dichtheit zu prüfen (Achtung! Es gibt regionale Unterschiede!).

Eine Dichtheitsprüfung mit Luft ist relativ unkompliziert und beansprucht pro Abschnitt (Haltung) ca. eine Stunde. Nachdem die Leitung gereinigt wurde, wird die Leitung an jeder Seite mit Absperr- und Prüfblasen verschlossen.
Nun wird die Leitung mit Luftdruck (im mbar-Bereich) befüllt, Nach einer “Beruhigungszeit” (dient u.a. zum Temperaturausgleich) beginnt die Prüfung. Wenn der Druckabfall im Toleranzbereich liegt, hat die Leitung die Dichtheitsprüfung bestanden.

Ist eine Luftprüfung nicht möglich (z.B. aufgrund von Zugänglichkeiten und Anbindungen), wird die Leitung mit Wasser geprüft. Das Prinzip ist ähnlich wie bei der Luftprüfung, nur wird hier der Wassverlust gemessen. Da der Aufbau einer solchen Prüfung umfangreicher ist und die “Beruhigungszeit” größer bemessen wird, dauert die Prüfung wesentlich länger als die Luftprüfung. Nach der Prüfung erhalten Sie in jedem Fall ein Protokoll mit den Objektangaben, dem Prüfungsverlauf und dem Ergebnis der Prüfung.

Wenn eine Leitung durchgefallen ist, haben die Auftraggeber entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Schäden, bzw. Undichtigkeiten zu ergreifen. Nach den Reparaturarbeiten ist eine erneute Prüfung durchzuführen.
Dies gilt gleichermaßen bei Neubau und größeren Umbauten.
Es besteht auch die Möglichkeit, durch optische Kontrolle die Dichtheit der Leitung nachzuweisen. Das setzt selbstverständlich Mängelfreiheit und eine Dokumentation vorraus. Die Pflichten nach dem WHG §18b richten sich unmittelbar an den Anlagenbetreiber (also Hauseigentümer) und setzen somit keine spezielle behördliche oder kommunale Aufforderung vorraus!

Was Sie bei der Dichtheitsprüfung beachten müssen:
– Die Leitung muss gereinigt sein und sollte als Vorbereitung bereits optisch kontrolliert werden.
– Erfragen Sie die regional unterschiedlichen Termine zur Dichtheitsprüfung bei der für Sie zuständigen Stelle oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!