Wartungsverträge
Für den Werterhalt Ihrer Immobilie empfehlen wir einen Wartungsvertrag. Zur Erhaltung aller Funktionen könnte ein Wartungsvertrag folgende Leistungen umfangen:
- - Inspektion der Grundleitung: Schutz vor Ablagerungen (Verstopfungsgefahr), undichten Muffen, Brüchen, Wurzeleinwüchsen, Rattenbefall
- - Inspektion der Rückstausicherungen, Reinigung der Klappen, Funktionsprüfung und Kontrolle auf Verschlußsicherheit bzw. -dichtheit.
- - Kontrolle der Schächte und Hebeanlagen auf Dichtheit und Ablagerungen, Funktionssicherheit
- - Kontrolle der Stränge auf Ablagerungen, sichtbare Schäden und Zustand.
Wenn der Wartungsvertrag Ihre gesamte Abwasseranlage umfasst, sorgen Sie Havarien bestmöglich vor.
Wartungsverträge zählen bekanntlich zu den Nebenkosten und dürfen den Mieter in Rechnung gestellt werden.
Ob ein Wartungsvertrag auch die Kosten zu Ihrer Gebäudeversicherung senkt, hängt auch davob ab, ob die Abwasserleitung mitversichert ist und ob Ihre Versicherung Ihr Engagement zur Minderung der Risiken und zum Werterhalt der Immobilie anerkennt.